Bevölkerungsentwicklung
Die Zahl der in Deutschland lebenden Menschen – gegenwärtig sind es rund 84 Millionen – hängt von drei wichtigen demografischen Prozessen ab: den Geburten, den Sterbefällen und dem Ergebnis der Zu- und Abwanderungen.
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Liegt die Zahl der Geburten über der Anzahl der Sterbefälle – was in Deutschland bis Anfang der 1970er Jahre der Fall war – spricht man von einem Geburtenüberschuss. Seit dieser Zeit übersteigt die Zahl der Gestorbenen diejenigen der Geborenen. Dass die Bevölkerung Deutschlands bis zum Jahr 2002 trotz des Sterbeüberschusses anwachsen konnte, lag am hohen Zuwanderungsüberschuss. Zwischen 2003 und 2010 konnten die rückläufigen Wanderungsgewinne oder sogar Wanderungsverluste die Sterbefallüberschüsse nicht mehr kompensieren beziehungsweise verstärkten diese sogar und die Bevölkerungszahl in Deutschland ging zurück. Die hohen Zuwanderungsgewinne seit 2011 veränderten diesen Trend und die Bevölkerungszahl wächst seitdem wieder an.
Die seit Mitte des 20. Jahrhunderts zunehmende Zuwanderung nach Deutschland zeigt sich heute auch in der Zusammensetzung der Bevölkerung nach Migrationshintergrund. Aktuell weist mehr als jede vierte in Deutschland lebende Person einen Migrationshintergrund auf, etwa die Hälfte von ihnen besitzt keine deutsche Staatsbürgerschaft.
Altersstruktur der Bevölkerung
Der Altersaufbau der Bevölkerung in Deutschland hat sich in den letzten 100 Jahren erheblich verändert. Jahrhundertelang herrschte bei der Altersstruktur das Bild der sprichwörtlichen „Alterspyramide“ vor. Mit dem fortschreitenden demografischen Alterungsprozess wird der Sockel der Pyramide schmaler – der Anteil der jüngeren Jahrgänge geht zurück – während die älteren Jahrgänge immer stärker besetzt werden. Im Altersaufbau spiegeln sich nicht nur die langfristigen demografischen Trends, sondern auch kurzfristiger wirkende historische Einflüsse wie Geburtenausfälle durch Kriege und Krisen, Kriegstote, Zuwanderungsereignisse oder besonders stark besetzte Geburtsjahrgänge – wie die Babyboomer – wider.
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Überdurchschnittliche Ausländeranteile weisen vor allem die westlichen und südlichen Kreise in Deutschland auf; darüber hinaus ist ein Stadt-Land-Unterschied erkennbar. Die höchsten Ausländeranteile finden sich in westdeutschen Städten, die niedrigsten in ostdeutschen Landkreisen.
Durch die hohen Zuwanderungen in den letzten Jahren beträgt die Anzahl ausländischer Personen heute über 12 Millionen. Mit rund 15 Prozent an der Gesamtbevölkerung erreicht der Ausländeranteil damit den höchsten Wert im Betrachtungszeitraum seit 1970.
Zu den Zuwanderergruppen gehören vor allem die EU-Binnenmigration, die Erwerbsmigration von Drittstaatsangehörigen, Bildungsmigration, Familiennachzug und der Zuzug von (Spät-)Aussiedlern sowie Asylbewerbern. Der weitaus größte Teil entfiel in den meisten Jahren allerdings auf die EU-Binnenmigration.
Die ausländische Bevölkerung ist erheblich jünger als die deutsche. Die Altersstruktur der Zu- und Abwandernden, Einbürgerungen oder durch gesetzliche Regelungen - wie mit dem im Jahr 2000 geänderten Staatsangehörigkeitsrecht - verändern diese Struktur. Ein großer Teil der Kinder ausländischer Eltern erhält bereits bei Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft.
Fast ein Drittel aller ausländischen Personen ist verheiratet und wohnt mit Kind(ern) im Haushalt. Deutsche hingegen leben häufiger verheiratet und ohne Kind im Haushalt.
Ab 2013 war ein leichter Anstieg des Geburtenniveaus bei den deutschen und ein stärkerer Anstieg bei den ausländischen Frauen zu verzeichnen. Seit 2016 ist die zusammengefasste Geburtenziffer der ausländischen Frauen jedoch wieder stark rückläufig.
Mehr als zwei Drittel der ausländischen Bevölkerung in Deutschland stammen aus Europa. Die Unterschiede zwischen den Anteilen der Herkunftsländer der Bevölkerung mit Migrationshintergrund insgesamt und der ausländischen Bevölkerung erklären sich insbesondere durch die Dauer des Aufenthalts in Deutschland. Die wichtigsten Herkunftsländer sind die Türkei, Polen und die Russische Föderation.
In knapp neun von zehn Lebensgemeinschaften (LG) haben beide Partner die deutsche Staatsangehörigkeit. Jedoch sind Lebensgemeinschaften unter der deutschen Bevölkerung immer noch weiter verbreitet als unter Ausländern in Deutschland.
Rund 86 Prozent aller Eheschließungen in Deutschland werden zwischen Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft geschlossen, in etwa 11 Prozent der Fälle hat einer der Partner die deutsche und der andere Partner eine ausländische Staatsbürgerschaft. Und nur bei etwa 3 Prozent der Eheschließungen haben beide Partner eine ausländische Staatsbürgerschaft.
Die Kombination deutscher Mann und ausländische Frau nimmt mit 20.000 bis 25.000 Fällen pro Jahr in den letzten Jahren den größten Raum ein. Gefolgt von der entgegengesetzten Kombination zwischen einer deutschen Frau und einem ausländischen Mann mit rund 20.000 Fällen. Eheschließungen zwischen ausländischen Personen mit gleicher oder unterschiedlicher Staatsangehörigkeit sind deutlich seltener.