Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland, West- und Ostdeutschland nach dem Wohnsitz (1996-2023)
Die unterschiedlichen Regelungen in West- und Ostdeutschland zum Schwangerschaftsabbruch wurden durch das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz, das am 1. Oktober 1995 beziehungsweise 1. Januar 1996 in Kraft getreten ist, bundeseinheitlich neu geregelt. Auf dieser Basis gilt seit dem 01.01.1996 auch eine gesetzliche Neuregelung zur Bundesstatistik über Schwangerschaftsabbrüche. Deshalb beginnen die Abbildungen im Bereich Schwangerschaftsabbrüche erst mit dem Jahr 1996.
Zwischen 1996 und 2000 zeigt sich ein relativ gleichbleibendes Niveau bei der Zahl der Schwangerschaftsabbrüche, etwa seit dem Jahr 2000 ist ein leichter Rückgang beziehungsweise eine Stabilisierung auf niedrigerem Niveau zu erkennen, dies betrifft sowohl West- wie auch Ostdeutschland.