Eheschließungen von Deutschen und Ausländern in Deutschland (1960-2023)
Rund 86 Prozent aller Eheschließungen in Deutschland werden zwischen Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft geschlossen, in etwa 11 Prozent der Fälle hat einer der Partner die deutsche und der andere Partner eine ausländische Staatsbürgerschaft. Und nur bei etwa 3 Prozent der Eheschließungen haben beide Partner eine ausländische Staatsbürgerschaft. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass hierbei nur die auf deutschen Standesämtern geschlossenen Ehen beziehungsweise die dort nachträglich beurkundeten Ehen erfasst sind.