Eheschließungen von oder mit ausländischen Personen in Deutschland (1991-2023)
Unter den Eheschließungen von beziehungsweise mit ausländischen Personen nimmt die Kombination deutscher Mann und ausländische Frau mit 20.000 bis 25.000 Fällen pro Jahr in den letzten Jahren den größten Raum ein. Gefolgt wird sie von der entgegengesetzten Kombination zwischen einer deutschen Frau und einem ausländischen Mann mit rund 20.000 Fällen. Die Eheschließungen zwischen ausländischen Personen mit gleicher oder unterschiedlicher Staatsangehörigkeit sind deutlich seltener. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass hierbei nur die auf deutschen Standesämtern geschlossenen Ehen beziehungsweise die dort nachträglich beurkundeten Ehen erfasst sind.
Anmerkung: Für 1992 liegen keine Angaben über die konkrete Staatsangehörigkeit von Ausländern vor.