Migration
In diesem Bereich werden Fakten vorgestellt, die einerseits die internationale Migration (Außenwanderung), also die Migration über eine Staatsgrenze hinweg, umfasst. Andererseits werden Fakten aufgeführt, die mit der Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Deutschland zusammenhängen und dabei auch die ausländische Bevölkerung und Einbürgerungen umfassen.
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Internationale Migration
Deutschland hat sich seit der Mitte des 20. Jahrhunderts zu einem der wichtigsten Ziele internationaler Migration in Europa entwickelt. Bereits in den 1950er und 60er Jahren nahm die Zuwanderung nach Deutschland stark zu. Eine erste Einwanderungswelle entstand durch die gezielte Anwerbung von Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten aus Südeuropa. Die zweite Welle in den 1970er und 1980er Jahren war vor allem durch den Zuzug von Familienangehörigen der zuvor angeworbenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geprägt.
Nach der Wiedervereinigung und den politischen Umwälzungen in Osteuropa kam es zu einer dritten Zuwanderungswelle, die insbesondere deutschstämmige (Spät-)Aussiedlerinnen und (Spät-)Aussiedler sowie Flüchtlinge und Asylsuchende umfasste. In der Folgezeit waren die Wanderungen zwischen Deutschland und dem Ausland eher durch temporäre Wanderungen spezieller Migrantengruppen wie Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter oder hochqualifizierte Arbeitskräfte gekennzeichnet. Seit Anfang der 2010er Jahre führte die Arbeitnehmerfreizügigkeit für osteuropäische Länder ebenso zur Zuwanderung nach Deutschland wie die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise in südeuropäischen Ländern. Kriege und Krisen verstärken die Zuwanderung international Schutzsuchender.
Bevölkerung mit Migrationshintergrund
Der Migrationshintergrund der Bevölkerung wird in der amtlichen Statistik in Deutschland seit 2005 im Rahmen des Mikrozensus erhoben. Aktuell besitzt mehr als jede vierte Person in Deutschland einen Migrationshintergrund. Knapp zwei Drittel von ihnen weisen eine eigene Migrationserfahrung auf, sind also selbst zugewandert. Gut ein Drittel sind dagegen in Deutschland geboren.
Rund die Hälfte der Bevölkerung mit Migrationshintergrund beziehungsweise etwa 14 Prozent der Gesamtbevölkerung in Deutschland besitzt keine deutsche Staatsangehörigkeit. Ihre Anzahl wird neben den demografischen Prozessen Geburtenentwicklung, Sterblichkeitsentwicklung und Wanderungen (Zu- beziehungsweise Fortzüge) zusätzlich auch durch Einbürgerungen entscheidend beeinflusst. Mit dem im Jahr 2000 in Kraft getretenen neuen Staatsangehörigkeitsrecht und den weiterführenden Veränderungen durch das Zuwanderungsgesetz (ab Januar 2005) und das EU-Richtlinienumsetzungsgesetz (ab August 2007) wurden die Bedingungen für die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft mehrfach verändert.
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Bedingt durch das unterschiedliche Migrationsgeschehen im Früheren Bundesgebiet und in der DDR sowie in den Jahrzehnten nach der Wiedervereinigung bestehen deutliche Unterschiede zwischen ost- und westdeutschen Bundesländern.
Überdurchschnittliche Ausländeranteile weisen vor allem die westlichen und südlichen Kreise in Deutschland auf; darüber hinaus ist ein Stadt-Land-Unterschied erkennbar. Die höchsten Ausländeranteile finden sich in westdeutschen Städten, die niedrigsten in ostdeutschen Landkreisen.
Der Außenwanderungssaldo zeigt die Differenz der Zu- und Abwanderungen über die Außengrenzen Deutschlands hinweg. Von der Außenwanderung profitieren zurzeit vor allem Großstädte. Die meisten ländlichen Kreise in Ostdeutschland sowie in Bayern weisen hingegen vergleichsweise geringe Außenwanderungsüberschüsse auf.
Durch die hohen Zuwanderungen in den letzten Jahren beträgt die Anzahl ausländischer Personen heute über 12 Millionen. Mit rund 15 Prozent an der Gesamtbevölkerung erreicht der Ausländeranteil damit den höchsten Wert im Betrachtungszeitraum seit 1970.
Die Zuwanderung von ausländischen Staatsbürgern nach Deutschland kann nach ihren einzelnen Formen differenziert werden, wobei sich die jeweiligen Zuwanderergruppen rechtlich hinsichtlich ihrer Einreise und ihres Aufenthaltsstatus unterscheiden. Zeitliche Veränderungen in der Zusammensetzung der Zuwanderergruppen resultierten vor allem aus dem Beitritt osteuropäischer Länder zur EU und dem Wegfall der Arbeitserlaubnispflicht für Saisonarbeitnehmer aus diesen Ländern sowie Veränderungen in der Flüchtlingszuwanderung.
Zu den Zuwanderergruppen gehören vor allem die EU-Binnenmigration, die Erwerbsmigration von Drittstaatsangehörigen, Bildungsmigration, Familiennachzug und der Zuzug von (Spät-)Aussiedlern sowie Asylbewerbern. Der weitaus größte Teil entfiel in den meisten Jahren allerdings auf die EU-Binnenmigration.
Der Anteil von Personen mit Migrationshintergrund liegt bei den Kindern und Jugendlichen am höchsten. Bis ungefähr 45 Jahre hat gut jeder Dritte in Deutschland einen Migrationshintergrund, danach sinkt der Anteil der Personen mit einem solchen Hintergrund mit steigendem Alter.
Der Anwerbestopp für die sogenannten „Gastarbeiter“ aus dem Jahr 1973 führte in den Folgejahren durch Rückwanderungen in die Herkunftsländer zu einem deutlichen Abwanderungsüberschuss. Spätere Zuwanderungen aus den vier südeuropäischen Staaten erfolgten im Wesentlichen im Rahmen des Familiennachzugs. Ab 2011 kam es im Ergebnis der Wirtschaftskrise in den südeuropäischen Staaten zu einer verstärkten Arbeitsmigration nach Deutschland.
Die ausländische Bevölkerung ist erheblich jünger als die deutsche. Die Altersstruktur der Zu- und Abwandernden, Einbürgerungen oder durch gesetzliche Regelungen - wie mit dem im Jahr 2000 geänderten Staatsangehörigkeitsrecht - verändern diese Struktur. Ein großer Teil der Kinder ausländischer Eltern erhält bereits bei Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft.
Fast ein Drittel aller ausländischen Personen ist verheiratet und wohnt mit Kind(ern) im Haushalt. Deutsche hingegen leben häufiger verheiratet und ohne Kind im Haushalt.