Migration
In diesem Bereich werden Fakten vorgestellt, die einerseits die internationale Migration (Außenwanderung), also die Migration über eine Staatsgrenze hinweg, umfasst. Andererseits werden Fakten aufgeführt, die mit der Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Deutschland zusammenhängen und dabei auch die ausländische Bevölkerung und Einbürgerungen umfassen.
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Internationale Migration
Deutschland hat sich seit der Mitte des 20. Jahrhunderts zu einem der wichtigsten Ziele internationaler Migration in Europa entwickelt. Bereits in den 1950er und 60er Jahren nahm die Zuwanderung nach Deutschland stark zu. Eine erste Einwanderungswelle entstand durch die gezielte Anwerbung von Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten aus Südeuropa. Die zweite Welle in den 1970er und 1980er Jahren war vor allem durch den Zuzug von Familienangehörigen der zuvor angeworbenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geprägt.
Nach der Wiedervereinigung und den politischen Umwälzungen in Osteuropa kam es zu einer dritten Zuwanderungswelle, die insbesondere deutschstämmige (Spät-)Aussiedlerinnen und (Spät-)Aussiedler sowie Flüchtlinge und Asylsuchende umfasste. In der Folgezeit waren die Wanderungen zwischen Deutschland und dem Ausland eher durch temporäre Wanderungen spezieller Migrantengruppen wie Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter oder hochqualifizierte Arbeitskräfte gekennzeichnet. Seit Anfang der 2010er Jahre führte die Arbeitnehmerfreizügigkeit für osteuropäische Länder ebenso zur Zuwanderung nach Deutschland wie die Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise in südeuropäischen Ländern. Kriege und Krisen verstärken die Zuwanderung international Schutzsuchender.
Bevölkerung mit Migrationshintergrund
Der Migrationshintergrund der Bevölkerung wird in der amtlichen Statistik in Deutschland seit 2005 im Rahmen des Mikrozensus erhoben. Aktuell besitzt mehr als jede vierte Person in Deutschland einen Migrationshintergrund. Knapp zwei Drittel von ihnen weisen eine eigene Migrationserfahrung auf, sind also selbst zugewandert. Gut ein Drittel sind dagegen in Deutschland geboren.
Rund die Hälfte der Bevölkerung mit Migrationshintergrund beziehungsweise etwa 14 Prozent der Gesamtbevölkerung in Deutschland besitzt keine deutsche Staatsangehörigkeit. Ihre Anzahl wird neben den demografischen Prozessen Geburtenentwicklung, Sterblichkeitsentwicklung und Wanderungen (Zu- beziehungsweise Fortzüge) zusätzlich auch durch Einbürgerungen entscheidend beeinflusst. Mit dem im Jahr 2000 in Kraft getretenen neuen Staatsangehörigkeitsrecht und den weiterführenden Veränderungen durch das Zuwanderungsgesetz (ab Januar 2005) und das EU-Richtlinienumsetzungsgesetz (ab August 2007) wurden die Bedingungen für die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft mehrfach verändert.
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Mit den hohen Zuwanderungen der letzten Jahre stieg die Zahl der Ausländer in Deutschland wieder an und ist inzwischen in etwa so hoch wie die Zahl der Deutschen mit Migrationshintergrund.
Die Zuwanderung aus Polen nach Deutschland war zu ihren Höhepunkten 1981 sowie 1988 bis 1990 sehr stark durch Zuzüge von Aussiedlern und ihren Familienangehörigen geprägt. Der Anstieg des Zuwanderungssaldos ab dem Jahr 2011 war dann zum großen Teil auf die Suche nach Erwerbstätigkeit beziehungsweise Berufsausbildung zurückzuführen, da seit 2011 die Arbeitnehmerfreizügigkeit der EU auf dem deutschen Arbeitsmarkt auch für Polen gilt. Seit 2016 ist die Zuwanderung aus Polen hingegen stark rückläufig.
Kinder ausländischer Personen bekommen seit 2000 unter bestimmten Bedingungen automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn sie in Deutschland geboren werden. Diese Bedingungen haben dazu geführt, dass die Zahl der Einbürgerungen seit 1999 auf einem deutlich niedrigeren Niveau liegt als in den Jahren davor.
Nachdem bis Anfang der 1970er Jahre die Zuwanderung aus der Türkei nach Deutschland vor allem durch die angeworbenen Arbeitskräfte im Rahmen der „Gastarbeiteranwerbung“ gekennzeichnet war, waren es Ende der 1970er Jahre vor allem Asylbewerber. In der ersten Hälfte der 1980er Jahre kam es zu einem relativ deutlichen Wegzugsüberschuss in Richtung Türkei. In den folgenden Jahren spielte der Familiennachzug aus der Türkei die entscheidende Rolle im Migrationsgeschehen zwischen Deutschland und der Türkei, wobei die Wanderungssalden in den letzten Jahren relativ ausgeglichen waren. Seit 2016 wird wieder eine Zunahme des Wanderungssaldos unter anderem auch bedingt durch höhere Asylbewerberzahlen verzeichnet.
Bis zum Ende der 1980er Jahre stammten die in das Frühere Bundesgebiet kommenden Aussiedler vor allem aus Polen. Anfang der 1990er Jahre spielte neben Polen auch Rumänien eine Rolle als Herkunftsland der Aussiedler. Nach 1992 kamen (Spät-)Aussiedler und die in diesem Rahmen mitreisenden Familienangehörigen fast ausschließlich aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion, vor allem aus Kasachstan und Russland.
Ab 2013 war ein leichter Anstieg des Geburtenniveaus bei den deutschen und ein stärkerer Anstieg bei den ausländischen Frauen zu verzeichnen. Seit 2016 ist die zusammengefasste Geburtenziffer der ausländischen Frauen jedoch wieder stark rückläufig.
Mehr als zwei Drittel der ausländischen Bevölkerung in Deutschland stammen aus Europa. Die Unterschiede zwischen den Anteilen der Herkunftsländer der Bevölkerung mit Migrationshintergrund insgesamt und der ausländischen Bevölkerung erklären sich insbesondere durch die Dauer des Aufenthalts in Deutschland. Die wichtigsten Herkunftsländer sind die Türkei, Polen und die Russische Föderation.
Der Wanderungssaldo deutscher Staatsbürger war in den 1980er und 1990er Jahren vor allem durch die hohen Zuzüge von (Spät-)Aussiedlern geprägt, zum Höhepunkt dieser Zuzüge im Jahr 1990 kamen rund 400.000 (Spät-)Aussiedler und Familienangehörige nach Deutschland. Die Zuzugszahlen der Deutschen ohne (Spät-)Aussiedler sind seit Mitte der 1990er Jahre relativ konstant, die Fortzüge hingegen haben sich in diesem Zeitraum deutlich erhöht, wodurch seit 2005 der Wanderungssaldo der Deutschen negativ ausfällt.
In knapp neun von zehn Lebensgemeinschaften (LG) haben beide Partner die deutsche Staatsangehörigkeit. Jedoch sind Lebensgemeinschaften unter der deutschen Bevölkerung immer noch weiter verbreitet als unter Ausländern in Deutschland.
Rund 86 Prozent aller Eheschließungen in Deutschland werden zwischen Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft geschlossen, in etwa 11 Prozent der Fälle hat einer der Partner die deutsche und der andere Partner eine ausländische Staatsbürgerschaft. Und nur bei etwa 3 Prozent der Eheschließungen haben beide Partner eine ausländische Staatsbürgerschaft.