Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung

Ombudsperson gegen Korruption

Korruption in der öffentlichen Verwaltung führt zu hohen materiellen Schäden. So kann es beispielsweise zu Auftragsvergaben an Unternehmen kommen, obwohl sie teurere oder qualitativ schlechtere Leistungen erbringen als solche Unternehmen, die bei einer objektiven und transparenten Beschaffung ausgewählt würden. Die den Amtsträgern gewährten Vorteile werden in der Regel bei der Rechnungsstellung eingerechnet. Die finanziellen Folgen und Lasten hat letztlich der Steuerzahler zu tragen.

Korruption führt aber auch zu enormen immateriellen Schäden. Sie zerstört das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität und Funktionsfähigkeit der Verwaltung und des Staates.

Eine Ursache für den geringen Aufdeckungsgrad bei Korruptionsdelikten liegt in der besonderen, auf Konspiration angelegten Begehungsweise und auch daran, dass es kein Opfer in der klassischen, greifbaren Form gibt. Um korrupte Handlungen verstärkt aufzudecken, ist die öffentliche Verwaltung daher auf die Mitwirkung der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Bürgerinnen und Bürger, Lieferanten und sonstige Dritte angewiesen.

Da Hinweisgeber häufig mögliche Nachteile für ihre Person bei Weitergabe ihres Wissens fürchten, gehen immer mehr öffentliche Verwaltungen und Unternehmen den Weg über die Einrichtung einer Ombudsperson.

Die Ombudsperson

  • erhält Informationen vom Hinweisgeber zum Verdacht auf korrupte Handlungen
  • führt vertrauliche Gespräche mit dem Hinweisgeber
  • kommt der eventuellen Bitte von Hinweisgebern nach Anonymität nach
  • führt im weiteren Verlauf des Vorgangs den Dialog mit dem Hinweisgeber

Sie haben die Möglichkeit, uns vertrauliche Hinweise auf korruptionsverdächtige Sachverhalte mit Bezug auf das BiB zukommen zu lassen. Die vom Institut beauftragten Ombudspersonen sind kraft Amtes (Rechtsanwalt) und zusätzlich durch vertragliche Regelung zur Verschwiegenheit verpflichtet, so dass zwar der von Ihnen geschilderte Sachverhalt weitergeleitet wird, aber nicht – soweit dies von Ihnen wegen befürchteter Nachteile gewünscht wird – Ihre Identität.

Kontaktdaten und Erreichbarkeit

Generell sind die Ombudspersonen montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr telefonisch erreichbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mittels E-Mail.

Als Ombudspersonen der Kanzlei Görg sind benannt:

Büro Berlin
Rechtsanwalt Clemens Scholz-Remes
Klingelhöferstraße 5
10785 Berlin
Telefon: 030 884503 151
Fax: 030 884503 153
E-Mail: CScholz-Remes@goerg.de

Büro Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Dr. Christian Pabst
Neue Mainzer Straße 69
60311 Frankfurt am Main
Telefon: 069 170000 220
Fax: 069 170000 27
E-Mail: CPabst@goerg.de

Büro Köln
Rechtsanwalt Dr. Volker Schacht
Kennedyplatz 2
50679 Köln
Telefon: 0221 33660 624
Fax: 0221 33660 625
E-Mail: VSchacht@goerg.de

Wichtige zusätzliche Hinweise

  • Die Ombudspersonen nehmen nur Hinweise zu Korruption und gegebenenfalls damit in unmittelbarem Zusammenhang stehende Vorkommnisse (zum Beispiel Betrug, Unterschlagung, Untreue) entgegen. Für Widersprüche, Beschwerden und so weiter nutzen Sie bitte wie bisher die von unserer Behörde dafür eingerichteten Wege.
  • Ebenso, wie das BiB an einem korruptionsfreien, integeren Verwaltungshandeln interessiert ist, ist es auf der anderen Seite eine Selbstverständlichkeit der Fürsorge gegenüber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass wir im Falle von Denunziation Maßnahmen zu deren Schutz ergreifen werden. Auf den Straftatbestand der falschen Verdächtigung (§ 164 des Strafgesetzbuches) sei der guten Ordnung halber hingewiesen.

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