Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung

Informationen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Durch die Befragung möchte das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) mehr Kenntnisse über die Lebensumstände von neu zugewanderten Menschen und ihren Familien in Deutschland gewinnen. Die Befragung startet im August 2020 und wird voraussichtlich bis Januar 2021 dauern. Mit der Durchführung der persönlichen Interviews wurde das Umfrageinstitut KANTAR aus München beauftragt.

Die Befragung ist eine Kooperation zwischen dem Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung und dem Forschungszentrum des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF-FZ).

Ziel und Inhalt der Befragung

Ziel ist es, belastbare Informationen über die Lebensumstände von neu zugewanderten Menschen und ihren Familien zu gewinnen. Wir möchten dabei herausfinden, welche Formen, Strukturen und regionale Verortung die Familien von Zugewanderten aufweisen. Darüber hinaus sollen im Rahmen dieser Studie die Wechselwirkungen zwischen Familienkonstellationen und sozialen Netzwerken beziehungsweise der sozialen Integration in Deutschland herausgearbeitet werden. Im Fragebogen werden daher Themen wie Familie und Freunde sowie gegenseitige Unterstützungs- und Austauschprozesse behandelt. Außerdem werden Fragen zu Bildung, Erwerbstätigkeit, Religion und weiteren Themen gestellt.

Die Befragung wird im Rahmen des Forschungsprojekts „Forced Migration and Transnational Family Arrangements: Eritrean and Syrian Refugees in Germany (TransFAR)“ durchgeführt.

Wer wird befragt?

Es werden Frauen und Männer interviewt, die in den vergangenen sieben Jahren aus Eritrea und Syrien nach Deutschland migriert sind. Diese beiden Länder stehen im Mittelpunkt der Studie, da sie in den vergangenen Jahren als Herkunftsregionen für die Entwicklung des Migrationsgeschehens in Deutschland von besonderer Bedeutung waren und für die zukünftige Entwicklung sehr wahrscheinlich eine wichtige Rolle spielen werden.

Die Teilnehmenden der Befragung wurden anhand eines Zufallsverfahrens aus dem Ausländerzentralregister ausgewählt. Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Es ist jedoch wichtig, dass sich möglichst viele der angesprochenen Personen an der Befragung beteiligen, damit aussagekräftige Ergebnisse erzielt werden können.

Wir danken den Teilnehmenden der Befragung schon jetzt herzlich für ihre Unterstützung!

Wie läuft die Befragung ab?

Bevor ein Interviewer oder eine Interviewerin die aus dem Ausländerzentralregister ausgewählten Personen aufsucht, werden diese von dem Befragungsinstitut KANTAR schriftlich über die bevorstehende Befragung informiert. Die Teilnehmenden werden persönlich (face to face) auf Basis eines Fragebogens befragt. Die Interviewerinnen und Interviewer sind zur Identifizierung mit einem Ausweis von KANTAR ausgestattet.

Selbstverständlich wird jedes Interview unter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen durchgeführt. Alle Interviewer und Interviewerinnen werden in regelmäßigen Abständen zu Hygienefragen und Verhaltensregeln geschult und halten sich an die grundlegenden Empfehlungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Ergebnisse der Befragung

Erste Ergebnisse aus der Befragung werden voraussichtlich im ersten Halbjahr 2021 verfügbar sein und auf diesen Internetseiten veröffentlicht. Das Anschreiben und das Datenschutzblatt wurden in verschiedene Sprachen übersetzt. Sie finden diese Dokumente unter „Downloads“.

Datenschutz

Die Befragung dient wissenschaftlichen Zwecken und berücksichtigt die Regelungen des Datenschutzes, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Die Ergebnisse werden ausschließlich in anonymisierter Form dargestellt. Persönliche Angaben wie Name und Anschrift werden getrennt von den Befragungsergebnissen gespeichert. Eine Zuordnung der Antworten aus dem Fragebogen zu den beteiligten Personen ist technisch und organisatorisch nicht möglich. Name und Anschrift der befragten Personen werden spätestens nach Abschluss aller Prüfungs- und Qualitätssicherungsschritte unwiderruflich gelöscht. Weitere Informationen können Sie der „Erklärung zum Datenschutz“ entnehmen, die Ihrem Einladungsschreiben beigefügt ist.